Mit dem Neuerlass der Hamburgischen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 8.3.2021 sind erste Lockerungen für den Sportbetrieb getroffen worden.

Sport im Freien ist erlaubt zu Zweit und mit zwei Haushalten bestehend aus maximal 5 Personen.

Unter diesen Voraussetzungen kann jetzt auch wieder gesegelt werden. Der Wettkampfbetrieb ist noch nicht zulässig, so dass zunächst keine Regatten werden stattfinden können. Auch das NRV Clubhaus und die NRV Gastronomie bleiben geschlossen.

Mit dem Zutritt zum Clubgelände erfolgt die namentliche Registrierung (Name, Anschrift, Telefonnummer/Emailadresse) mit Check-In und Check-Out

Auf dem Clubgelände gilt Maskenpflicht. Beim Aufenthalt auf dem Clubgelände sind grundsätzlich 1,5 Meter Sicherheitsabstand zu anderen Personen einzuhalten (Ausnahme: Personen aus demselben Haushalt, also Personen, die eine gleiche Adresse haben).

Hygienemaßnahmen wie Händewaschen sind einzuhalten (siehe Aushänge).
Die Umkleiden bleiben geschlossen.
Die Toilettenräume dürfen nur von je einer Person betreten werden und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen
Angehörige von Risikogruppen sind angehalten, im eigenen Interesse auf den Aufenthalt auf dem Gelände zu verzichten.

Personen mit typischen Corona-Krankheitssymptomen und deren Begleitpersonen dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Dasselbe gilt für Personen, die Kontakt zu Infizierten hatten.
Wer nach dem Besuch im Club erkrankt, meldet sich bitte telefonisch in der Geschäftsstelle