Mitglied werden

Der NRV ist mit etwa 2000 Mitgliedern zahlenmäßig einer der größten aktiven Vereine im Deutschen Segler-Verband.

Die NRVer fühlen sich schon immer mit ihrem Club sehr verbunden. So kommt es, dass ein Drittel der Mitglieder dem Verein länger als 25 Jahre angehört. Fast 180 Mitglieder tragen die Goldene Clubnadel / Clubbrosche nach 50-jähriger Mitgliedschaft. Zu den Mitgliedern gehören auch einige Gewinner olympischer Medaillen.

Die Jugend liegt uns besonders am Herzen. Die Segelausbildung für die Kinder durch hauptamtliche Trainer bildet einen starken Mittelpunkt unseres Vereinslebens.
Im Jahr 2010 wurde unser Clubhaus im Inneren durch einen Brand stark beschädigt. Mittlerweile ist an gleicher Stelle ein deutlich erweiterter Neubau mit einem integrierten Jugendschulungszentrum entstanden.

In Erwartung Ihres Antrages verbleiben wir mit einem
wohlgemeinten Mast- und Schotbruch

weiter zum Aufnahmeantrag

Antrag

Mitglied im NRV kann werden, wer Segler ist, Segler werden oder den Segelsport fördern möchte. Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf Vorschlag zweier Mitglieder (Vorschlagende) und Antrag des Bewerbers, welcher anschließend vom Aufnahmeausschuss genehmigt wird.

Nutzen Sie gerne den obigen Antrag. Alternativ erhalten Sie in der Geschäftsstelle den Aufnahmeantrag in Papierform.

Aufnahme

Der Aufnahmeausschuss entscheidet aufgrund der Angaben im Antrag und in den Vorschlagsschreiben der Paten sowie gegebenenfalls nach Würdigung der Einwendungen von Mitgliedern. Er kann den Bewerber auch zu einem Vorstellungsgespräch bitten. Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich zu Beginn eines Quartals.

Vorschlagende

Grundsätzlich sind zwei Ehren- oder ordentliche Mitglieder als Vorschlagende erforderlich. Bei Bewerbern, die mit einem Mitglied verheiratet sind, genügt der Vorschlag des Ehepartners, bei Jugendlichen der Vorschlag von Jugendmitgliedern. Die Vorschlagenden müssen mehr als zwei Jahre Mitglied sein.

Der Vorschlag soll Aussagen zur Person des Bewerbers und den persönlichen Beziehungen zu ihm enthalten, insbesondere eine Angabe, wie lange der Vorschlagende mit dem Bewerber bekannt ist. Der Vorschlagende hat ausdrücklich zu erklären, dass der Bewerber in jeder Weise in den Mitgliederkreis des NRV passt.

Kann der Bewerber keinen zweiten Vorschlagenden finden, stellt er sich den Mitgliedern des Aufnahmeausschusses persönlich vor. Wenn diese dann davon überzeugt sind, dass der Bewerber in jeder Hinsicht in den Mitgliederkreis des NRV passt, übernimmt ein Ausschussmitglied die zweite "Patenschaft".

Mitgliedsbeitrag und Satzung

Hier finden Sie die aktuelle Beitragsordnung und NRV Satzung